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Nicht-Raucherschutz
Unsere Systeme sorgen für saubere Luft am Abeitsplatz
Schlechtes Betriebsklima – „Dicke Luft“
Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nachkommen. Möglich sind beispielsweise die Trennung von Rauchern und Nichtrauchern, Schaffung von Raucherzonen oder lüftungstechnische Maßnahmen. Erfahrungen belegen, dass bei umsichtiger Einführung von Nichtraucherschutzregelungen Raucher angebotene Zonen, Räume oder Unterstände akzeptieren.
Auf diese Raucherunterstände und Räume in der Nähe des Arbeitsplatzes für den Innen- und Außenbereich haben wir uns spezialisiert.
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